Ablauf & Abrechnung

Achte auf deine Gedanken!
Sie sind der Anfang deiner Taten
Chinesische Weisheit

Sie können entweder telefonisch unter 069 71 58 89 49 oder per E-Mail m.conchello@gmx.net mit mir Kontakt aufnehmen.
Möglichst zeitnah können wir einen Termin für ein Erstgespräch oder die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren. In diesem Gespräch geht es hauptsächlich darum Ihr Anliegen zu klären und ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen. Sie können mir die Probleme oder Symptome unter denen sie momentan leiden, schildern und Informationen über Psychotherapie und Prozedere klären.
Gegebenenfalls folgen nach dem Erstgespräch bis zu 4 weitere Sitzungen. Die sogenannten probatorischen Sitzungen. Diese Sitzungen können wir dazu nutzen Ihre aktuellen Probleme besser zu verstehen, eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufzubauen, gegebenfalls eine Diagnose zu stellen und erste Ziele zu definieren. Während diesen Sitzungen bekommen Sie einen Eindruck darüber, wie Psychotherapie „geht“ und ob Sie sich das vorstellen können.
Am Ende formulieren wir einen Therapieplan, wenn eine Psychotherapie im engeren Sinne beginnen und einen Antrag bei der Versicherung gestellt werden soll. Wenn eine Psychotherapie vereinbart wird treffen wir uns in der Regel ein Mal pro Woche.
Wobei eine Sitzung 50 Minuten dauert.
In der Regel beantragen wir eine Kurzzeittherapie (KTZ 1) mit 12 Behandlungsstunden. Wenn eine weitere Behandlung notwendig ist werden wir noch vor Ablauf der 12 bewilligten Stunden eine zweite Kurzzeittherapie (KZT 2) mit weiteren 12 Behandlungsstunden beantragen. Handelt es sich um eine schwere Krankheitssituation oder einen chronischen Zustand wird möglicherweise eine Langzeittherapie (LZT) nötig mit weiteren 36 Behandlungsstunden.
Abrechnung
Da ich eine Approbation und Niederlassung als Psychotherapeutin mit Kassenzulassung für Erwachsene habe, kann ich mit allen Kassen abrechnen.
Privat und gesetzlich, sowie Beihilfe und Unfallkassen. Die Abwicklung zu den Anträgen bei der Krankenkasse erledigen wir zusammen. Beratung, Paartherapie und Coaching übernimmt die Krankenkasse nicht. Diese Leistungen werden von Ihnen als Selbstzahler übernommen. Das Behandlungshonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei einer Therapie oder Beratung als Selbstzahler entfallen die Antragsformalitäten.
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